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Blur Line Av Lee Armand
steht als im
Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V. (SSV)
gekörter Deckrüde
gesunden Hündinnen mit FCI-/VDH-Papieren
als Deckpartner zur Verfügung.


Von der zu belegenden Hündin müssen die DM-Testergebnisse, insbesondere von Exon 1 vorliegen.

Eine genomische Testung von im SSV angekörten Hündinnen setzen wir als selbstverständlich voraus.


Wir erwarten, dass in Vorbereitung einer Verpaarung bei der zu belegenden Hündin
zu Beginn ihrer Läufigkeit ein Vaginalabstrich auf Bakterien erfolgt.
Über das Untersuchungsergebnis und eine gegebenenfalls erfolgte antibiotischen Behandlung
möchten wir vor dem Deckakt in Kenntnis gesetzt werden.

Das Ergebnis eines Progesterontests, welches uns den optimalen Deckzeitpunkt anzeigt,
sollte ebenfalls vorliegen.


Zu beachten haben wir zudem die im Folgenden aufgeführten

Zuchtbestimmungen des SSV
(Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V.)
.


Berner Sennenhunde (Rüden sowie Hündinnen), die nach der Zucht- und Körordnung des SSV zur Zucht zugelassen sind bzw. zur Zucht verwendet werden, dürfen nur noch zwei in das Zuchtbuch des SSV eingetragene Würfe haben, ohne genomisch getestet zu sein.
Eine weitere Zuchtverwendung im SSV - nach dem zweiten im Zuchtbuch des SSV eingetragenen Wurf - ist erst dann wieder möglich, wenn für den entsprechenden Hund ein Genomtest vorliegt (bzw. wenn eine Blutprobe und der Einsendebogen eingesendet wurden sowie die Bezahlung erfolgt ist).
Dies ist ebenfalls auch für Verpaarungen mit Berner Sennenhund-Rüden oder -Hündinnen, die nicht im SSV zur Zucht zugelassen sind und/oder im Ausland stehen, zu berücksichtigen.

Mit Hunden, die in der Schweiz stehen, ohne Unterbrechung im Besitz von Mitgliedern der dort zuständigen SKG-Vereine mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sind und die die Zuchtzulassung dieser Vereine besitzen, ist ohne gesonderte Genehmigung durch die SSV-Zuchtleitung eine Verpaarung gestattet.

Für die Verpaarung von SSV-Hunden (Rüde und Hündin) mit nicht SSV-Hunden (aus dem Ausland oder auch vom DCBS) bedarf es laut § 9 der Zuchtordnung des SSV in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.

Die Genehmigung zur Verpaarung ist bei Frau Fechler (Zuchtleiterin im SSV - email: fechler@ssv-ev.de) spätestens 6 Wochen vor der geplanten Belegung zu beantragen.

  • Für die Bearbeitung des Antrages werden von Frau Fechler folgende Unterlagen des nicht SSV-Hundes benötigt:
    • Kopie der Ahnentafel

    • Kopie des Körberichtes (falls in dem entsprechenden Land Körungen durchgeführt werden)

    • Kopie der Röntgenbefunde HD/ED

    • Angaben zur Alterstruktur der Ahnen (mindestens 10 von 14)

      Einzureichen sind:

      • Aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), die von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind.
        Aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden oder entsprechende offizielle Belege genügen ebenfalls.
      • Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum – hier reichen Monat und Jahr – dokumentiert sein. Auch dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierarzt oder dem Verein beglaubigt sein.

  • Wir (d. h. Roland & Anne-Kathrin Benkus) beziehen regelmäßig das DOGBASE des SSV. Hier finden sich umfangreiche Informationen über SSV- und nicht SSV-Hunde, wie z.B. Ahnentafeln, Röntgenergebnisse, Lebend- und Todmeldungen.
  • Auf Anfrage sind wir Ihnen selbstverständlich mit Datenentnahme aus der aktuellen SSV DOGBASE-Version gern behilflich, die für die Zucht im SSV erforderlichen Unterlagen Ihrer Hündin zu sammeln.