Falls Interesse an einer Verpaarung mit
Finn von der Jakobshöhe oder Street Glide Av Lee Armand
besteht, sind folgende
Zuchtbestimmungen des SSV
(Schweizer Sennenhund-Verein
für Deutschland e.V.)

zu beachten:
ohne Unterbrechung im Besitz von Mitgliedern
der dort zuständigen SKG-Vereine mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sind
und die die Zuchtzulassung dieser Vereine besitzen,
ist ohne gesonderte Genehmigung durch die SSV-Zuchtleitung
eine Verpaarung gestattet.
Für die Verpaarung von SSV-Hunden (Rüde und Hündin)
mit nicht SSV-Hunden (aus dem Ausland oder auch vom DCBS)
bedarf es laut § 9 der Zuchtordnung des SSV
in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.
Diese Genehmigung zur Verpaarung ist bei Frau Fechler
(Zuchtleiterin im SSV - email: fechler@ssv-ev.de)
spätestens 6 Wochen vor der geplanten Verpaarung zu beantragen.
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Für die Bearbeitung des Antrages werden von Frau Fechler
folgende Unterlagen des nicht SSV-Hundes benötigt:Kopie der Ahnentafel
Kopie des Körberichtes
(falls in dem entsprechenden Land Körungen durchgeführt werden)Kopie der Röntgenbefunde HD/ED
Angaben zur Alterstruktur der Ahnen (mindestens 10 von 14)
Einzureichen sind:
- Entweder aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), die von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind. Aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden oder entsprechende offizielle Belege genügen ebenfalls.
- Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum – hier reichen Monat und Jahr – dokumentiert sein. Auch dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierarzt oder dem Verein beglaubigt sein.
- Wir (d. h. Roland & Anne-Kathrin Benkus) beziehen regelmäßig das DOGBASE des SSV. Hier finden sich viele Informationen von bereits im SSV registrierten Hunden.
Auf Anfrage sind wir Ihnen selbstverständlich gerne bei der Ahnenforschung Ihrer Hündin mit Datenentnahme aus der aktuellen SSV DOGBASE-Version behilflich.

